Willy-Brandt-Gesamtschule
Übach-Palenberg

Willy-Brandt-Gesamtschule Übach-Palenberg

Comeniusstr. 16-18

52531 Übach-Palenberg

Tel +49 2451 93100

Schul- / Hausordnung

 

Unsere Gesamtschule ist eine Schule für alle Kinder und Jugendlichen.

Schüler*innen unterschiedlicher Begabungen und Fähigkeiten, unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Glaubensrichtungen und Staatsangehörigkeit lernen hier gemeinsam und gleichberechtigt, nicht nur von Lehrer*innen, sondern auch voneinander.

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Wertschätzung, Rücksichtnahme, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Toleranz. Die Hausordnung regelt das Zusammenleben und –wirken von Lehrer*innen, Erziehungsberechtigten, Schüler*innen, Sekretärinnen, Hausmeister*innen, Reinigungs- und Mensapersonal.

Alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, haben sich an diese Hausordnung zu halten. Sie dient dem Schutz des Einzelnen und regelt das geordnete Zusammenleben.

Alle Schüler*innen führen ihren Schülerausweis mit sich und zeigen ihn auf Verlangen vor.

 

Im täglichen Miteinander ist uns gegenseitige Höflichkeit (wie z.B. das gegenseitige Grüßen) wichtig. Eine Kleiderordnung existiert ausdrücklich nicht, jedoch sollen die Regelungen in dieser Hausordnung dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler wohlfühlen. Die Individualität der Schülerinnen und Schüler soll nicht unterdrückt werden. Gesellschaftliche und soziale Werte sollen gelebt und gefördert werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Schülerinnen und Schüler in angemessener Kleidung zum Unterricht erscheinen. Im Grundsatz gilt daher, dass die Kleidung Bauch, Rücken und Unterwäsche bedecken sollte.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist für die Sauberkeit in seinem Umfeld verantwortlich.

 

Generelles

Anordnungen aller mit Aufsichtsführung beauftragter Personen (Schulpersonal) ist Folge zu leisten. Dies können sein: Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, MPT-Kräfte, Hausmeister*innen, Sekretärinnen, Mensapersonal oder sonstiges Personal.

Im Konfliktfall sollten die Beteiligten zunächst das direkte Gespräch miteinander suchen. Kann der Konflikt nicht gelöst werden, stehen zahlreiche Ansprechpartner zur Verfügung. Hierbei sind die Zuständigkeiten in folgender Reihenfolge zu beachten: Fach-/Aufsichtslehrer*in – Klassenleitung/Tutor*in – Beratungslehrer*in / Schulsozialarbeiter*in – Abteilungsleitung – Schulleitung.

Beobachtete Gewaltsituationen und Fälle von Mobbing sind umgehend einer Lehrkraft zu melden.

Gefährliche Gegenstände dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Gefährliche Gegenstände sind Gegenstände, die nach ihrer Art und Beschaffenheit darauf angelegt sind, anderen Menschen Schaden zuzufügen. Dazu zählen insbesondere:

 

Jede/r  Schulbedienstete hat das Recht, die mitgeführten (Schul-) Taschen und sonstige mitgeführte Gegenstände wie z.B. Kleidung der Schülerin oder des Schülers bei begründetem Verdacht auf mitgeführte Gegenstände, die nach dieser Hausordnung im Schulgebäude nicht gestattet sind, zu durchsuchen und die nach dieser Hausordnung verbotenen Gegenstände bei Auffinden an sich zu nehmen.

Gegenstände, die nicht nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, können nur durch den oder die Erziehungsberechtigte/n oder eine andere autorisierte Person abgeholt werden.

Gegenstände, die nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, werden der Polizei übergeben. Eine Strafanzeige wird in jedem Fall gefertigt.

Unter anderem werden in den folgenden Fällen, die auch strafrechtlich im zivilen Leben verfolgt werden können, grundsätzlich von Seiten der Schule Ordnungsmaßnahmen veranlasst und ggf. Strafanzeige erstattet:

 

Ein Verstoß gegen die Hausordnung/Schulordnung kann nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls bis zum Schulverweis der Schülerin oder des Schülers führen. Eine vorherige Abmahnung muss nicht zwingend erfolgen.

 

Mit der Anmeldung meines Kindes / meiner Anmeldung an dieser Schule erkenne ich die Hausordnung verbindlich an. Insbesondere erteile ich ausdrücklich die Genehmigung zur Durchsuchung meiner persönlichen Gegenstände/ der persönlichen Gegenstände meines Kindes bei begründetem Verdacht.

Diese Genehmigung gilt für die Dauer der gesamten Schulzeit und ist nicht widerruflich. Sie erstreckt sich ausschließlich auf das Schulgelände.

Ich habe verstanden, dass dies der Sicherheit aller Personen im Schulalltag und auch der Sicherheit meines eigenen Kindes / meiner eigenen Sicherheit dient. Ohne diese Genehmigung kann eine Anmeldung an der Schule nicht erfolgen.

Unfälle werden dem Sekretariat sofort mitgeteilt.

Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an. Unbefugten Personen ist der Zutritt zum Schulgelände untersagt.

Defekte an Teilen der Einrichtung und des Gebäudes (insbesondere Schäden an Fenstern, Türen, Beleuchtung, Elektrik, Tafeln, Möblierung,…) werden unverzüglich dem Hausmeister gemeldet.

Für Geld und Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.

Das Verhalten im Brandfall und weiteren Gefahrenfällen regeln die entsprechenden Ordnungen.

Schulgelände

Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur mit besonderer Genehmigung verlassen werden. Dies gilt auch in Pausen und eventuellen Freistunden.

Das Schulgelände darf von Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 nicht verlassen werden.

Ab der Jahrgangsstufe 9 bis 10 ist ein Verlassen in der Mittagspause nur dann zulässig, wenn eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. In der Sekundarstufe II ist es den Schüler*innen freigestellt. Beim Verlassen des Schulgeländes ist der Schülerausweis vorzuzeigen (Erlaubnis auf der Rückseite vermerkt).

Die Benutzung von Rollern, Waveboards, Skateboards u. ä. ist auf dem Schulgelände verboten.

Auf dem Schulhof gilt grundsätzlich Parkverbot. Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Es wird empfohlen, eine Fahrradversicherung abzuschließen, da das Land NRW für Beschädigung und Diebstahl nicht haftet.

Gebäude

Im Schulgebäude hat sich jeder Schüler rücksichtsvoll und ruhig zu verhalten.

Die pflegliche Behandlung der Möbel und anderer Einrichtungsgegenstände in den Klassen- und Fachräumen sollte für jeden Schüler selbstverständlich sein. Für schuldhaft verursachte Schäden muss nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadenersatz geleistet werden. Disziplinarmaßnahmen bleiben im Einzelfall vorbehalten.

Auch das Bekritzeln und Ritzen der Tische gilt als Sachbeschädigung.

Toiletten werden sauber gehalten und nicht als Aufenthaltsort benutzt. Auch hier gilt das Bekritzeln als Sachbeschädigung.

Die Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, dass der Raum nach Ende des Unterrichts in einem ordentlichen Zustand verlassen wird.

Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig Ordnungsdienst zu machen.

Unterricht und Pausen

Kappen, Mützen usw. (mit Ausnahme von religiösen Kopfbedeckungen in bekannter Form) werden im Unterricht nicht getragen; der Verzehr von Lebensmitteln im Unterricht ist verboten. Als Getränk während des Unterrichts darf ausschließlich Wasser konsumiert werden. Energy-Drinks jeglicher Art sind nicht erlaubt.

Kaugummikauen ist gänzlich untersagt. Kaugummi sollte daher nicht mit in die Schule gebracht werden.

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. Jeder respektiert die Rechte des anderen.

Körperliche (Drängeln, Schubsen, Prügeln …) und verbale Gewalt (Beleidigungen, Beschimpfungen …) werden geahndet.

Ab 7:45 Uhr darf das Schulgebäude betreten werden. Mit dem ersten Gong, vor Beginn der Unterrichtsstunde, gehen die Schülerinnen und Schüler auf dem schnellsten Weg zum jeweiligen Unterrichtsraum. Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen sein, so sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet (Klassensprecher*in, Kurssprecher*in), dies im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung zu melden, damit ggf. umgehend für Vertretung oder Betreuung gesorgt werden kann.

Die “5-Minutenpausen” dienen als Wechselzeitraum, in der die Schülerinnen und Schüler zu den jeweiligen Unterrichtsräumen gehen.

Sollte kein Raumwechsel von Nöten sein (z.B. bei einer Doppelstunde mit einer Lehrkraft), so entfällt die “5-Minutenpause.”

Regenpausen werden über eine Durchsage kommuniziert. In der Regenpause ist es den Schülerinnen und Schülern gestattet, die Mensa sowie das Foyer aufzusuchen.

Mensanutzung

Die Nutzung der Mensa als Aufenthaltsort während der 1. und 2. großen Pause ist nur in der Regenpause zulässig. In der Mittagspause ist die Mensa für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet, die dort Speisen zu sich nehmen.

Nutzung von elektronischen Geräten

Der Betrieb elektronischer Geräte (Handys, MP3-Player, usw.) ist für alle Schülerinnen und Schüler im Gebäude grundsätzlich untersagt. Alle Geräte, einschließlich der Ohrhörer oder sonstiges Zubehör, bleiben ausgeschaltet in den Taschen.

Die Nutzung (z.B.) zu unterrichtlichen Zwecken kann die betreuende Lehrkraft genehmigen.

In der 1. und 2. Pause ist somit die Nutzung untersagt!

In der Mittagspause ist die Nutzung von elektronischen Geräten auf dem Pausenhof erlaubt.

Auf das generelle Verbot von Film- und Tonaufnahmen durch Schülerinnen und Schülern im Unterricht und auf dem Schulgelände wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hingewiesen (Recht am eigenen Bild/Ton).

Bei Nichtbeachtung dieser Regeln wird das elektronische Gerät beim ersten Verstoß bis zum Ende des Schultages eingezogen. Ab dem zweiten Verstoß wird es eingezogen und im Lehrerarbeitsraum der Schule verwahrt, bis die Erziehungsberechtigten des betroffenen Schülers dieses abholen bzw. es gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Erziehungsberechtigten ausgehändigt wird. Die Aushändigung erfolgt über die betreffende Lehrkraft.

Bei Tests, Klassenarbeiten und Klausuren sind alle mitgeführten elektronischen Geräte und sonstige Speichermedien unaufgefordert zu Beginn der Stunde auf dem Lehrertisch abzulegen.

Die Mitführung von digitalen Geräten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schule und die Lehrkräfte haften nicht für eine Beschädigung oder Verlust durch Einsammeln des technischen Geräts nach einem Regelverstoß.

Eine Haftung für die eingezogenen Gegenstände wird nicht übernommen.

Es besteht zudem ein Verbot der Mitführung von Zigaretten, Tabakwaren jeglicher Art sowie E-Zigaretten, Dampfgeräte sog. Vaporizern. Jeder Schulbedienstete hat das Recht, die mitgeführten (Schul-) Taschen und sonstige mitgeführte Gegenstände wie z.B. Kleidung der Schülerin oder des Schülers bei begründetem Verdacht auf die zuvor genannten Gegenstände zu durchsuchen und an sich zu nehmen. Diese können nur durch den oder die Erziehungsberechtigte/n abgeholt werden.

In der Öffentlichkeit gilt für alle Personen unter 18 Jahren ohnehin ein generelles Rauchverbot.

Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden konsequent geahndet.

 

Die Schul-und Hausordnung tritt im August 2024 in Kraft.