Am Ende der Jahrgangsstufe 9 können der Schüler*innen ihren Ersten Schulabschluss mit der Versetzung in Klasse 10 erwerben. Dieser Abschluss wird erreicht, wenn die Versetzungsanforderungen der APO SI der Hauptschule nach §§22 (1) und 25 (1,2) erfüllt sind. Das entspricht einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
Nach dem Abschlussverfahren der Klasse 10 (ZP 10) können weitere Abschlüsse erworben werden:
Bei den Berechnungen der Abschlüsse gibt es besondere Ausgleichregelungen, über die in Beratungsgesprächen informiert wird.