Lernstand 8 / Vera 8
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
(Quelle: Qua-lis.nrw.de)
Ziel und Inhalte
Mit Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt in den getesteten Fächern verfügen. Die Ergebnisse können von den Schulen mit den Vorgaben der Kernlehrpläne verglichen werden und leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Teilnahme
Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend.
Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen können freiwillig teilnehmen – ihre Ergebnisse gehen nicht in die Gesamtauswertung ein. Die Entscheidung hierfür liegt im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft.
Welchen Einfluss hat das Ergebnis der Lernstandserhebung auf die Notengebung?
Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (§ 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG i.V. mit RdErl. des MSB vom 12.07.2021; BASS 12-32 Nr. 4).
Was unterscheidet eine Lernstandserhebung von einer Klassenarbeit?
- Mit Lernstandserhebungen wird überprüft, welches Wissen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler in ihrer bisherigen Schulzeit erworben und aktiv zur Verfügung haben, um damit fachspezifisch zu arbeiten. Klassenarbeiten beziehen sich dagegen eher auf die vorausgegangene Unterrichtssequenz.
- Lernstandserhebungen enthalten unterschiedliche Aufgabenformate (z. B. multiple-choice, halboffene, offene Aufgaben). Im Gegensatz zu Klassenarbeiten decken die Aufgaben das gesamte Schwierigkeitsspektrum ab (dies wird in Voruntersuchungen empirisch bestimmt). Aus testmethodischen Gründen sollen die Lösungen eindeutig als „richtig oder falsch“ einzustufen sein. Der Kompetenzwert einer Schülerin bzw. eines Schülers wird aus der Gesamtheit aller eingesetzten Aufgaben bestimmt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Schulentwicklung – Qua-Lis